Bedingungen der Region Hannover für die Nutzung von Medien, technischen Geräten und Dienstleistungen des Medienzentrums der Region Hannover und seiner Außenstellen § 1 Allgemeines Das Medienzentrum der Region Hannover stellt für die nachstehend bezeichneten Einrichtungen zeitweise Medien sowie Geräte für Bildungszwecke zur Verfügung und bietet medienpädagogische Dienstleistungen an. 1. Für Schulen im Bereich oder in der Trägerschaft der Region Hannover und für anerkannte Vereine und Verbände im Bereich der Jugendarbeit in der Region Hannover, für deren Maßnahmen keine Entgelte erhoben werden, ist die Nutzung grundsätzlich kostenfrei. Benutzergruppe A: a) Nutzer nach Ziffer 1, soweit für die Maßnahmen Eintrittsgelder bzw. Teilnehmergebühren erhoben werden. b) Schulen und anerkannte Vereine und Verbände der Sport-, Jugend- und anerkannten Wohlfahrtspflege in der Region Hannover, die nicht unter Ziffer 1 fallen. Benutzergruppe B: Behörden und anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Verbände, deren Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung dienen.
§ 2 Nutzungsentgelte Die Nutzer/-innen haben privatrechtliche Nutzungsentgelte nach der Maßgabe der „Entgeltordnung für die Nutzung des Medienzentrums der Region Hannover und seiner Außenstellen“ zu entrichten. Eine Entgeltermäßigung oder –befreiung ist in begründeten Einzelfällen möglich. Die Entscheidung trifft die Leiterin/der Leiter des Medienzentrums bzw. der Außenstelle.
§ 3 Nutzungsfristen Die Nutzungsfristen der Medien und Geräte werden bei der Ausgabe vereinbart; grundsätzlich beträgt die Nutzungsdauer für technische Geräte drei Tage sowie für Medien eine Woche. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sofern keine Vorbestellungen vorliegen. Bei vereinbarter Verlängerung der Nutzungsdauer sind je Nutzungsintervall die in der Entgeltordnung bestimmten Entgelte zu zahlen. Angefangene Intervalle werden voll berechnet.
§ 4 Haftung
Bei Verstößen gegen diese Regelung wird das zehnfache Entgelt der Nutzergruppe C gefordert. Weitere juristische Maßnahmen behält sich die Verwaltung der Region Hannover vor.
§ 5 In-Kraft-Treten Diese Nutzungsbedingungen treten am 01.12.2005 in Kraft. |